Für Studierende, die unverschuldet in eine erhebliche finanzielle Notlage geraten und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert sind, besteht die Möglichkeit, Freitische zu beantragen. Von den AntragstellerInnen wird erwartet, dass in zumutbarem Umfang ein eigener Beitrag zur Linderung der schwierigen Lage geleistet wird. Hierzu gehört insbesondere die Inanspruchnahme von Darlehen.
Freitischanträge können nur von Studierenden am Standort Trier gestellt werden.
Ein Freitisch entspricht dem Wert eines Stammessens (z.Zt. 2,25 €) und berechtigt zum Verzehr einer warmen Mahlzeit, Saltbuffet oder Abendmensa.
Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss aufgrund seiner Erkenntnisse, die er aus den eingereichten Antragsunterlagen oder bei einer persönlichen Befragung gewonnen hat.
Pro Semester kann jeder bedürftigte Studierende 60 Freitische erhalten.
Freitische werden erst nach Ablauf des 1. Studienjahres gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Freitischen besteht nicht.

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