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private Zimmersuche: Wann ist die beste Zeit ein Zimmer zu finden? Während der Vorlesungszeit ist es einfacher als zu Semesterbeginn. Auf jeden Fall sollten Sie sich als Erstsemestler so bald wie möglich, nachdem Sie Ihre Zulassung haben, nach einem Zimmer umsehen. Wenn Sie bereits studieren, sollten Sie während des Semesters nach einem Zimmer suchen da das Angebot dann größer ist. |
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Private Zimmervermittlung: Kostet die Vermittlung von Zimmern etwas?
Nein, die Vermittlung ist kostenfrei. |
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Privatzimmer-Vermittlung: Was gibt es beim Mietvertragsabschluss zu beachten?
Folgende Punkte sollten bei Abschluss eines Mietvertrages beachtet werden:
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Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen bleiben? Die Wohndauer in den Wohnanlagen ist wegen der geringen Anzahl an Plätzen auf 8 Semester begrenzt. |
Der Internetzugang in der Wohnanlage funktioniert nicht. Was wurde falsch gemacht?Hinweise erhalten sie hier |
Kann ich mir ein/mein Zimmer im der Wohnanlage vor dem Einzug ansehen?
Da die Plätze in der Regel bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine durch uns organisierte Besichtigung leider nicht möglich. Sie können auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen; eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung. Außerdem bietet das Studierendenwerk interessierten Bewerbern die Möglichkeit des "PROBEWOHNENS". Weitere Infos hierzu erhalten Sie unter: "Wohnen auf Pro.be" |
Kann ich nach acht Semestern Wohnzeit noch länger im Wohnheim Wohnen bleiben?
Ja. Voraussetzung für eine Verlängerung des Mietvertrages sind dann gegeben,
Alle Verlängerungen werden nur bearbeitet, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag mit entsprechenden Belegen bis zur jeweils genannten Frist eingereicht wird.Sollten einmal mehrere Eigenschaften zutreffen, werden diese nicht addiert, sondern einmalig die größtmögliche Verlängerung gewährt. |
Muss ich als Studierender Zweitwohnungssteuer zahlen?
Gemäß dem Urteil vom 13.05.2009 des Bundesverwaltungsgericht Leipzig
(Az: BVerwG 9 C 6.08 und 7.08) ist die Heranziehung von Studierenden
uneingeschränkt zulässig. Darüber hinaus stellt das
Bundesverwaltungsgericht klar, dass selbst BAFÖG- Empfänger von der
allgemeinen Zweitwohnungsteuerpflicht nicht auszunehmen sind. Des
weiteren führt das Bundesverwaltungsgericht an, dass auch die Anknüpfung
an das Melderecht nicht zu beanstanden ist. |
Private Zimmervermittlung Birkenfeld: Wo und wie kann ich Wohnungsangebote am Campus veröffentlichen?
Am Campus gibt es im 24-er Gebäude eine Pinwand mit Wohnungsangeboten. Außerdem können auch Angebote im Gebäude 9924, Raum 053 per e-mail (studiwerk@umwelt-campus.de) Telefon (06782 - 17 18 32) oder Telefax (06782 - 17 13 23) abgegeben werden. Diese werden dann in unserer Kartei aufgenommen. Angebote können auch Online aufgegeben werden unter: www.studibu.de |