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Grafik: Häufige Fragen.

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Ich will mit dem Hausmeister einen Termin für den Einzug/Auszug vereinbaren. Wie erreiche ich ihn?

Die Hausmeister sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Dienst. Telefonisch erreichbar sind sie während der Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr

  • Martinskloster, Herr Schmitz 0651/1455161
  • Tarforst, Herr Philippi 0651/2012076
  • Kleeburger Weg, Herr Schwaab 0651/140795
  • Olewig, Herr Keil 0651/308091
  • Petrisberg, Herr Grünwald 0651/1456876 
  • Allianz, Herr Oberneder 0651/10525 (nur Mo-Fr. 8-9 Uhr)

Hausmeister-Team

Hausmeister-Team (v.li: Dietmar Schmitz, Peter Philippi, Johannes Schwaab, Stefan Keil und Roger Grünwald)




private Zimmersuche: Wann ist die beste Zeit ein Zimmer zu finden?


Während der Vorlesungszeit ist es einfacher als zu Semesterbeginn. Auf jeden Fall sollten Sie sich als Erstsemestler so bald wie möglich, nachdem Sie Ihre Zulassung haben, nach einem Zimmer umsehen. Wenn Sie bereits studieren, sollten Sie während des Semesters nach einem Zimmer suchen da das Angebot dann größer ist.




Private Zimmervermittlung: Kostet die Vermittlung von Zimmern etwas?


Nein, die Vermittlung ist kostenfrei.




Privatzimmer-Vermittlung: Was gibt es beim Mietvertragsabschluss zu beachten?


Folgende Punkte sollten bei Abschluss eines Mietvertrages beachtet werden:

  1. Informieren Sie sich zunächst, wie die Lage am Wohnungsmarkt ist. So erhalten Sie mehr Verhandlungssicherheit und -spielraum.
  2. Seien Sie aufmerksam! Jede Vertragspartei will schließlich Ihre Interessen durchsetzen.
  3. Schließen Sie den Vertrag schriftlich ab. Dies vermeidet - Vollständigkeit vorausgesetzt - Beweisprobleme und bringt Klarheit über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartei.
  4. Dies sollte unbedingt geregelt sein:
  5.     a) Vereinbarung über Vertragsparteien,
        b) genaue Bezeichnung der gemieteten Räume,
        c) Vereinbarung der Miethöhe,
        d) Vereinbarung über Betriebskosten,
        e) Vereinbarung über Mietkaution,
        f) Vereinbarung über Schönheitsreparaturen.
  6. Achten Sie darauf, welche Fragen des Vermieters hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen und bei welchen der Mieter lügen darf.
  7. Vergessen Sie nicht beim Einzug ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um so beim Auszug Streitereien über den Zustand der Wohnung beim Einzug zu vermeiden.






Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen bleiben?


Die Wohndauer in den Wohnanlagen ist wegen der geringen Anzahl an Plätzen auf 8 Semester begrenzt.




Der Internetzugang in der Wohnanlage funktioniert nicht. Was wurde falsch gemacht?

Hinweise erhalten sie hier




Kann ich mir ein/mein Zimmer im der Wohnanlage vor dem Einzug ansehen?

Da die Plätze in der Regel bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine durch uns organisierte Besichtigung leider nicht möglich. Sie können auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen; eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.

Außerdem bietet das Studierendenwerk interessierten Bewerbern die Möglichkeit des "PROBEWOHNENS". Weitere Infos hierzu erhalten Sie unter: "Wohnen auf Pro.be"




Kann ich nach acht Semestern Wohnzeit noch länger im Wohnheim Wohnen bleiben?

Ja. Voraussetzung für eine Verlängerung des Mietvertrages sind dann gegeben,

  • wenn der oder die Antragsteller/in schwerstbehindert ist
  • § der oder die Antragsteller/in sich in der Abschussphase des Studiums befindet und dies anhand einer schriftlichen Bescheinigung der Hochschule nachweisen kann.
  • der oder die Antragsteller/in mindestens 2 Semester im Heimrat tätig war und der Heimrat diese Person als berechtigte Person zur Einreichung einer Verlängerung wegen Heimratstätigkeit benannt hat (Außnahme: die betreffende Person hat während ihrer Wohnzeit eine Abmahnung erhalten)
  • der oder die Antragsteller/in mindestens 2 Semester Mitglied im Netzwerk-Support-Team tätig war. (Außnahme: die betreffende Person hat während ihrer Wohnzeit eine Abmahnung erhalten)

Alle Verlängerungen werden nur bearbeitet, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag mit entsprechenden Belegen bis zur jeweils genannten Frist eingereicht wird.Sollten einmal mehrere Eigenschaften zutreffen, werden diese nicht addiert, sondern einmalig die größtmögliche Verlängerung gewährt.




Muss ich als Studierender Zweitwohnungssteuer zahlen?

Gemäß dem Urteil vom 13.05.2009 des Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az: BVerwG 9 C 6.08 und 7.08) ist die Heranziehung von Studierenden uneingeschränkt zulässig. Darüber hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass selbst BAFÖG- Empfänger von der allgemeinen Zweitwohnungsteuerpflicht nicht auszunehmen sind. Des weiteren führt das Bundesverwaltungsgericht an, dass auch die Anknüpfung an das Melderecht nicht zu beanstanden ist.

Für weitere Informationen möchten wir auf die Seite der Stadt Trier verweisen.




Private Zimmervermittlung Birkenfeld: Wo und wie kann ich Wohnungsangebote am Campus veröffentlichen?

Am Campus gibt es im 24-er Gebäude eine Pinwand mit Wohnungsangeboten.

Außerdem können auch Angebote im Gebäude 9924, Raum 053

per e-mail (studiwerk@umwelt-campus.de)

Telefon (06782 - 17 18 32) oder

Telefax (06782 - 17 13 23)

abgegeben werden. Diese werden dann in unserer Kartei aufgenommen. 

Angebote können auch Online aufgegeben werden unter: www.studibu.de



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