Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)



Häufige Fragen

  • Muss ich als Studierender Zweitwohnungssteuer zahlen?

    Gemäß dem Urteil vom 13.05.2009 des Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az: BVerwG 9 C 6.08 und 7.08) ist die Heranziehung von Studierenden uneingeschränkt zulässig. Darüber hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass selbst BAFÖG- Empfänger von der allgemeinen Zweitwohnungsteuerpflicht nicht auszunehmen sind. Des weiteren führt das Bundesverwaltungsgericht an, dass auch die Anknüpfung an das Melderecht nicht zu beanstanden ist.

    Für weitere Informationen möchten wir auf die Seite der Stadt Trier verweisen.

  • Private Zimmersuche: Wann ist die beste Zeit ein Zimmer zu finden?

    Während der Vorlesungszeit ist es einfacher als zu Semesterbeginn. Auf jeden Fall sollten Sie sich als Erstsemestler so bald wie möglich, nachdem Sie Ihre Zulassung haben, nach einem Zimmer umsehen. Wenn Sie bereits studieren, sollten Sie während des Semesters nach einem Zimmer suchen da das Angebot dann größer ist.

  • Privatzimmer-Vermittlung: Was gibt es beim Mietvertragsabschluss zu beachten?

    Folgende Punkte sollten bei Abschluss eines Mietvertrages beachtet werden:

    1. Informieren Sie sich zunächst, wie die Lage am Wohnungsmarkt ist. So erhalten Sie mehr Verhandlungssicherheit und -spielraum.
    2. Seien Sie aufmerksam! Jede Vertragspartei will schließlich Ihre Interessen durchsetzen.
    3. Schließen Sie den Vertrag schriftlich ab. Dies vermeidet - Vollständigkeit vorausgesetzt - Beweisprobleme und bringt Klarheit über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartei.
    4. Dies sollte unbedingt geregelt sein:
    5.     a) Vereinbarung über Vertragsparteien,
          b) genaue Bezeichnung der gemieteten Räume,
          c) Vereinbarung der Miethöhe,
          d) Vereinbarung über Betriebskosten,
          e) Vereinbarung über Mietkaution,
          f) Vereinbarung über Schönheitsreparaturen.
    6. Achten Sie darauf, welche Fragen des Vermieters hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen und bei welchen der Mieter lügen darf.
    7. Vergessen Sie nicht beim Einzug ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um so beim Auszug Streitereien über den Zustand der Wohnung beim Einzug zu vermeiden.



  • Privatzimmer-Vermittlung: Wie kann ich meine Angebote wieder aus der Datei nehmen?

    Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Ihr Angebot vermietet ist.

    • Öffnungszeiten der privaten Zimmervermittlung:
    Standort Trier 
    Universität
    Studierendenhaus
    Tel. 0651 201-3551
    Standort Trier
    Hochschule
    Schneidershof
    Tel. 0651 8103-544
    Standort Birkenfeld
    Umwelt-Campus
    Tel. 06782 1718-32
    Montag und Donnerstag
    8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

    Montag und Donnerstag
    8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
    Montag und Mittwoch
    9.00 Uhr bis
    15.00 Uhr
    Freitag
    8.30 Uhr bis
    14.30 Uhr

    Freitag
    8.30 Uhr bis
    14.30 Uhr

    Freitag
    9.00 Uhr bis
    15.00 Uhr


  • Was muss ich tun, wenn ich den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?

    Jeder Rücktritt vom Antrag oder jede Rückgabe eines bereits zugesagten Wohnheimplatzes muss schnellstmöglich schriftlich an uns gemeldet werden. Telefonische Kündigungen können nicht entgegengenommen werden. Zu beachten sind die im Vertrag aufgeführten Kündigungsfristen.

    Einen Vordruck zur Kündigung des Mietverhältnisses erhalten Sie hier