Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)



Studierendenausweis validieren - nur mit gültigem Semesterticket in Bus und Bahn

Kein Bußgeld von 60 Euro riskieren!

04.06.2020
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Sehr geehrte Studierende,

während der Coronapandemie wurde in Bussen wochenlang nicht kontrolliert. Diese Regelung ist mittlerweile nicht mehr gültig und es gilt nach wie vor das Gebot: Bus und Bahn mit gültigem Semesterticket zu nutzen. Doch immer häufiger fallen Studierende mit abgelaufenem Studierendenausweis auf. Es gibt einfache Abhilfe: Sie fahren einmal zur Universität (Validiergerät im V-Gebäude) oder zur Hochschule Schneidershof (Validiergerät im G-Gebäude), um Ihren Ausweis zu validieren. Der Automat ist immer frei zugänglich.
Sollten Sie weiterhin ohne gültigen Studierendenausweis Bus und Bahn nutzen, riskieren Sie eine Strafe von 60 EURO. Das Bußgeld ist beim jeweiligen Verkehrsunternehmen zu entrichten. Vorsicht: Fahren ohne gültigen Fahrausweis ist eine Straftat und wird bei mehrmaligem Vergehen polizeilich geahndet.

Noch ein Hinweis. Bereits wenige Tage nach erfolgter Rückmeldung für das kommende Wintersemester können Sie Ihren Studierendenausweis schon bis Ende Februar/Ende März 2021 validieren.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Studiwerk-Mitarbeiterin Gisela Keil: Tel: 0651-8103-544 oder per Mail: gisela.keil (at) studiwerk.de  zur Verfügung.