Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)



Aktuelle FAQs zur Überbrückungshilfe

Verlängert bis Ende September 2021

06.04.2021
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FAQs zur Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen:
 

Checkliste und FAQs für Studierende:

www.studentenwerke.de/de/content/faqs-zur-überbrückungshilfe-für

Online-Antragstellung auf die BMBF-Überbrückungshilfe:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

BMBF-Telefon-Hotline: 0800 26 23 003

Servicezeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

 
Mit seiner Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage will
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis Ende September 2021
denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden
und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende
beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert
sind und die ihren Hauptwohnsitz sowie gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.