Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)



Update zur Überbrückungshilfe im Sommersemester

Praxistipps zur vollständigen Antragsbearbeitung

03.05.2021
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Hier ein  Update zur Überbrückungshilfe.

Aufgrund des umfangreichen Antragsverfahrens sollte vorher dieser FAQ durchgelesen werden:

https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende

Hier auch eine Zusammenfassung zur Beachtung:

  • Die Zugangsdaten (und Stammdaten) können zwar weiter genutzt werden, allerdings muss neu die Studienbescheinigung des aktuellen Semesters hochgeladen werden (Achtung: Sommersemester startete am 01. April 2021).
  • Weiterhin muss begründet und belegt werden, dass eine akute pandemiebedingten Notlage vorliegt. Hierzu sind Belege oder Selbsterklärungen einzureichen, die sich auf die beiden Vormonate und auch den laufenden Monat beziehen. Bitte beachtet, dass die Selbsterklärung max. ½ DIN A4 Seite umfassen sollte. Der Nachweis der Notlage muss sich auf die vergangenen beiden Vormonate vor Antragstellung beziehen. Ist die Notlage davor eingetreten, muss nachgewiesen werden, dass man erfolglos versucht hat, der Notlage beizukommen.  Alles muss entsprechend belegt werden.
    • Wer sich in den vergangenen beiden Vormonaten erfolglos um einen Job bemüht hat, muss mindestens zwei Bewerbungen samt Absagen nachweisen. Falls diese Belege pandemiebedingt nicht beigebracht werden können, muss eine Selbsterklärung zu den Bewerbungen und Ablehnungen vorgelegt werden.
    • Wenn nicht belegt werden kann, dass die Kündigung in den vergangenen beiden Vormonaten pandemiebedingt erfolgt ist, kann stattdessen eine Selbsterklärung vorgelegt werden, aus der sich Grund und Umstände der Kündigung ergeben.
    • Als finanzieller Nachweis sind die Kontoauszüge des Vormonats und des laufenden Monats nachzuweisen. Dies betrifft alle Konten, auf deren Guthaben kurzfristig zugegriffen werden kann.

 

Bitte prüft auch in dieser Runde eure Unterlagen vor dem Hochladen gründlich:

  • Sind die Kontoauszüge wirklich vollständig (alle Konten: Kreditkarten, Paypal, Online-Trade-Depots, etc. pp.) und lückenlos (Kontoauszüge leserlich, ungeschwärzt und lückenlos bis zum Vortag des Antrags)?
  • Ist die akute pandemiebedingte Notlage durch Belege nachgewiesen und bezieht sich der Beleg auf den letzten beiden Monate? Bzw. ist die Selbsterklärung hinreichend und nachvollziehbar begründet (bitte Hinweise unten beachten)? 
  • Ist die Immabescheinigung die aktuelle des laufenden Semsters?

LINK zum Online-Antrag:

https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/