Der Zugang zu unseren Mensabetrieben erfolgt weiterhin mit der 3-G-Regel: Geimpft oder Genesen oder Getestet. Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch, mit dem Ziel unsere zahlreichen Mensagäste sowie unsere dort mitarbeitenden KollegInnen, möglichst gut vor Infektionen zu schützen, da das Virus weiterhin grassiert und infizierte Personen zumindest teilweise für eine geraume Zeit arbeits- bzw. studierunfähig erkranken.
Dieses Risiko wollen wir für MitarbeiterInnen ebenso wie die für die BesucherInnen der Mensa minimieren.