Das Antragsformular finden Sie im Online-Kreditportal. Auf Basis Ihres Antrages wird online ein Vertragsangebot erstellt. Den ausgedruckten Antrag und das Vertragsangebot legen Sie dem Studierendenwerk Trier vor. Erst hier dürfen Sie den Antrag unterschreiben. Wir leiten Ihren Antrag an die KfW weiter, die dann die Kreditentscheidung trifft.
Folgende Dokumente müssen Sie dem Studierendenwerk Trier vorlegen:
- Ausweisdokument
- Studienbescheinigung
- Vertragsangebot Teil A, B & C
- Kontoverbindungsnachweis (z. B. EC-Karte)
- Ggf. das Formular Leistungsnachweis bei Erstantrag ab dem 7. Fachsemester,
- Zur Aufnahme eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums sowie einer Promotion reichen Sie bitte das Formular Nachweis akademischer Abschluss ein.
!!! WICHTIG !!!
Bitte drucken Sie den Antrag einseitig aus, nicht lochen, nicht heften, nichts handschriftlich ergänzen.
Erfassen Sie zu Beginn eines neuen Semesters Ihre aktuelle Studienbescheinigung im Online-Kreditportal der KfW ("Protokoll über den Nachweis der Immatrikulation"). Dieser Online-Erfassungsnachweis, Studienbescheinigung und Personalausweis müssen anschließend einem Vertriebspartner vorgelegt werden.
Wurde Ihr Antrag vom Studierendenwerk bis zum 15. eines Monats bei der KfW eingereicht, erfolgt die Auszahlung zum nächsten Monatsersten.
In jedem Folgesemester sind bis spätestens 15.4. oder 15.10. das Protokoll zum Nachweis der Immatrikulation, die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für das neue Semester und Ihr Personalausweis vorgelegt werden. Das rechtzeitige Vorliegen dieser Unterlagen ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Kredit im neuen Semester weiter ausgezahlt wird.
Im fortgeschrittenen Erst- oder Zweitstudium (6. Semester) ist zusätzlich einmal ein Leistungsnachweis erforderlich, der direkt bei der KfW eingereicht wird.