Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)





Windelstipendium

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Das Windelstipendium wird an Studierende gewährt, die durch den von ihrem Kind bzw. ihren Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres bedingten erhöhten Finanzbedarf in Not geraten sind.

Es wird mit dem Ziel gewährt, das Studium ordnungsgemäß fortzuführen und zu beenden.

Das Windelstipendium setzt voraus, dass ein Elternteil studiert. Für die Gewährung darf das Einkommen beider Elternteile zum Zeitpunkt der Antragstellung das 1,5-fache der pauschalierten Regelleistungen des SGB II nicht überschreiten.

Das Windelstipendium wird an einen Antragsteller/eine Antragstellerin grundsätzlich nur ein Mal im Semester und in der Regel nicht mehr als vier Mal im Studium gewährt.

Die Höhe beträgt 600 Euro und wird in einer Summe ausgezahlt.

Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 1 Jahr ist ein Leistungsnachweis vorzulegen.