Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseiten www.studiwerk.de, www.studibu.de, www.app-auf-den-teller.de, www.app-in-den-keller.de und www.di-mi-do.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen.
Die Farbkontraste sind so gewählt, dass Texte sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Die Schriftart wurde mit Himblick auf ihre Lesbarkeit ausgewählt. Bedienelemente sind konsistent in der Darstellung und durch Größe und Beschriftung einfach zu bedienen. Es werden Sprunglinks zum Überspringen von Bereichen angeboten. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar.
Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen, etwa fehlende Alternativtexte bei Bildern. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
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Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen der BITV-RP entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum).
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Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.
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Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
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Download-Dateien werden teilweise in proprietären Formaten (z. B. Word, Excel) angeboten, da eine alternative Bereitstellung nicht immer möglich ist.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften
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Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
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Live-Übertragungen zeitbasierter Medien
c) Unverhältnismäßige Belastung
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Eingebettete Videos, die auf der Plattform YouTube veröffentlicht wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
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Der Aufwand, sämtliche eingebundene Dokumente aus unterschiedlichen Quellen barrierefrei zu überarbeiten, steht derzeit in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Nutzerinnen und Nutzer.
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Die vollständige Umstellung aller bestehenden PDF-Dokumente auf barrierefreie Versionen wäre momentan mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbstbewertung anhand eines BITV-Tests, der folgende Prinzipien geprüft hat:
- Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
- Prinzip 2: Bedienbarkeit
- Prinzip 3: Verständlichkeit
- Prinzip 4: Robustheit
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Ansprechperson: Thomas Vatheuer
Durchsetzungsverfahren
Sollte eine Rückmeldung von uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden.
Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz unterstützt bei Konflikten hinsichtlich der Barrierefreiheit und strebt eine außergerichtliche Streitbeilegung an.
Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz: www.lb.rlp.de.