In Zusammenarbeit mit den BAföG-Ämtern der Hochschulen gewährt das Studierendenwerk Trier Antragstellern ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen, um die Bearbeitungszeit bis zur ersten Auszahlung ohne ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu überstehen. Angepasst an die Bedürfnisse der Studierenden wurde die einmalige Auszahlung durch das Studierendenwerk von 1.000 auf 1.500 € angehoben.
Die Vorleistung wird mit der BAföG-Nachzahlung
verrechnet und direkt durch das BAföG-Amt an das Studierendenwerk erstattet.
Den Antrag auf BAföG-Überbrückungsdarlehen stellen Sie bei Ihrer/m
Sachbearbeiter/in im BAföG-Amt.