Freitische werden an Studierende vergeben, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert sind.
Sie werden erst nach Ablauf des ersten Studienjahres (= 3. Fachsemester) und grundsätzlich nur einmal im Semester gewährt.
Vom Antragsteller wird erwartet, dass er in zumutbarem Umfang seinen Beitrag zur Linderung seiner schwierigen finanziellen Notlage leistet. Hierzu gehört insbesondere die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und/oder die Beanspruchung von Darlehen.
Ein Freitisch entspricht dem Wert eines Stammessens und berechtigt zum Verzehr einer warmen Mahlzeit, Saltbuffet oder Abendmensa. Pro Semester kann jeder bedürftigte Studierende 60 Freitische erhalten.
Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss aufgrund seiner Erkenntnisse, die er aus den eingereichten Antragsunterlagen und ggfs. bei einer persönlichen Befragung gewonnen hat.
Freitischanträge können nur von Studierenden am Standort Trier gestellt werden.