Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)





Überbrückungsdarlehen für BAföG-Empfänger

Kommt es bei der Bearbeitung oder Auszahlung des beantragten BAföG zu Verzögerungen besteht die Möglichkeit, ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen.

Wir treten dabei mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 1.000 Euro in Vorkasse. Diese Vorleistung wird mit der BAföG-Nachzahlung verrechnet und direkt durch das BAföG-Amt an uns erstattet.

Fällt die Nachzahlung des BAföG geringer als 1.000 Euro aus, ist die Differenz von den Studierenden in vier gleichen Monatsraten an uns zurück zu zahlen.

Den Antrag für das Überbrückungsdarlehen gibt es im BAföG-Amt. Ausgefüllt eingereicht wird er jedoch im Studiwerk, da hier auch die Auszahlung erfolgt.


Wichtig:

BAföG wird erst ab dem Datum der Antragstellung gezahlt. Daher ist es ratsam, sofort bei Studienbeginn oder bei Änderung der finanziellen Verhältnisse einen Antrag auf BAföG zu stellen.