Welche Einschränkungen gibt es beim Intenetzugang an der Universität bzw. in den Wohnanlagen?
Die Universität Trier muss für die Nutzung des Internets bezahlen, und zwar recht viel. Bitte machen Sie sich klar, dass es sich dabei um öffentliche Mittel handelt, die aus Steuergeldern finanziert werden ...
Die Höhe der Kosten ist abhängig von den angemieteten Leitungskapazitäten. Aus diesem Grund gilt in den Wohnheimen eine Volumenbegrenzung. Grundlage für diese Einschränkungen ist die Nutzerordnung für die Informationsverarbeitung an der Universität Trier. Die Einschränkungen treffen immer dann zu, wenn Sie die Universität Trier als "Provider" für den Internetzugang benutzen, also:
- wenn Sie einen Rechner an der Uni benutzen, z.B. in einem PC-Pool oder in einem Büro
- wenn Sie in einem Wohnheim den direkten Campusnetz-Anschluss verwenden
- wenn Sie sich mit einem Notebook über Funklan anmelden
- wenn Sie den DFN@Home-Zugang verwenden
Natürlich können Sie außerhalb der Uni einen privaten Provider benutzen; dann gelten diese Einschränkungen nicht. Dies wäre insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie zuhause eine DSL-Flatrate wünschen. (Der Zugang zum Intranet der Uni ist dann immer noch über VPN möglich, siehe http://www.uni-trier.de/index.php?id=30830.)
Zur Zeit (September 2012) gelten zum Beispiel folgende Beschränkungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): nur für Studentenwohnheime: maximal 30 GByte Transfervolumen pro Monat (zusammen für Up- und Download) für alle: Zugriffe auf diverse Filesharing-Anbieter sind generell gesperrt